der Deutschen Olympischen Gesellschaft e.V.
Das Präsidium der Deutschen Olympischen Gesellschaft e.V. lädt satzungsgemäß zur VIII. Delegiertenversammlung am Samstag 28. Oktober 2023 in das Haus des deutschen Sports, Raum Arena, Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt a. Main ein. Einlass ab 10 Uhr, Tagungsbeginn 11 Uhr.
Vorl. Tagesordnung (gemäß § 13, Abs. 3 der Satzung)
- Begrüßung; Feststellung Anwesenheit und Stimmberechtigung
- Festlegung der endgültigen Tagesordnung
- Genehmigung des Protokolls der VII. Delegiertenversammlung vom 29. Oktober 2022
- Bericht des Präsidiums über das abgelaufene Geschäftsjahr & Aussprache
- Ehrungen
- Jahresabschluss 2022
- Bericht der Revisoren und Aussprache
- Genehmigung der Haushaltsrechnung und des Prüfberichtes 2022; Entlastung des Präsidiums
- Haushaltsvoranschlag 2024, Aussprache und Genehmigung des Haushaltsvoranschlages 2024
- Verschiedenes
Die Teilnahmeberechtigung ist durch §13 Abs. 4 der Satzung der Deutschen Olympischen Gesellschaft e.V. geregelt. Die Delegiertenversammlung setzt sich zusammen aus den Delegierten der Mitglieder. Die Delegierten der einzelnen Mitglieder sind die von den DOG-Zweigstellen und Landesverbänden (§19) entsandten Vertreter/Vertreterinnen. Die DOG-Zweigstellen haben je angefangene 10 Mitglieder eine Stimme. Jeder Landesverband hat fünf Stimmen. Eine Stimmübertragung ist nicht möglich. Jedes Mitglied des Präsidiums hat eine Stimme und darf keine weiteren Stimmen vertreten.
Anträge
Anträge zur Delegiertenversammlung sind dem Präsidium spätestens bis zum 23. September 2023 schriftlich über die Bundesgeschäftsstelle, Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt a.M., einzureichen. Anträge kann jedes einzelne Mitglied stellen, darüber hinaus sind das Präsidium, die Landesverbände und die Zweigstellen antragsberechtigt. Die Anträge müssen allen Zweigstellen und Landesverbänden 3 Wochen vor der Delegiertenversammlung zugeleitet werden.
Das Präsidium der Deutschen Olympischen Gesellschaft e.V.
Frankfurt/Main, Juli 2023