Einladung zur XXIX. Bundestagung der Deutschen Olympischen Gesellschaft e.V.

Das Präsidium der Deutschen Olympischen Gesellschaft e.V. lädt satzungsgemäß zur XXIX. Bundestagung am Samstag, 25. Oktober 2025, in den Opel-Zoo, Am Opel-Zoo 3, 61476 Kronberg ein. Die Veranstaltung findet in der Restauration Sambesi im Opel-Zoo statt. Einlass ab 10 Uhr, Tagungsbeginn 11 Uhr.

Vorl. Tagesordnung (gemäß § 11 der Satzung) 

Begrüßung; Feststellung Anwesenheit und Stimmberechtigung
Festlegung der endgültigen Tagesordnung
Genehmigung des Protokolls der IX. Delegiertenversammlung vom 26. Oktober 2024
Bericht des Präsidiums über das abgelaufene Geschäftsjahr & Aussprache
Ehrungen
Jahresabschluss 2024
Bericht der Revisoren und Aussprache
Genehmigung der Haushaltsrechnung und des Prüfberichtes 2024; Entlastung des Präsidiums
Wahl des Präsidiums
Wahl von zwei Revisoren/Revisorinnen
Haushaltsvoranschlag 2026, Aussprache und Genehmigung des Haushaltsvoranschlages 2026
Verschiedenes

Die Teilnahme- und Antragsberechtigung ist durch die §§ 10 bis 12 der Satzung der Deutschen Olympischen Gesellschaft e.V. geregelt. Die Bundestagung setzt sich zusammen aus den Delegierten der Mitglieder. Die Delegierten der einzelnen Mitglieder sind die von den DOG-Zweigstellen und Landesverbänden (§19) entsandten Vertreter/Vertreterinnen. Die DOG-Zweigstellen haben je angefangene 10 Mitglieder eine Stimme. Jeder Landesverband hat fünf Stimmen. Eine Stimmübertragung ist nicht möglich. Jedes Mitglied des Präsidiums hat eine Stimme und darf keine weiteren Stimmen vertreten.

Anträge

Anträge zur Bundestagung sind dem Präsidium spätestens bis zum 20.09.2025 schriftlich über die Bundesgeschäftsstelle, Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt a.M., einzureichen. Anträge kann jedes einzelne Mitglied stellen, darüber hinaus sind das Präsidium, die Landesverbände und die Zweigstellen antragsberechtigt. Die Anträge müssen allen Zweigstellen und Landesverbänden 3 Wochen vor der Bundestagung zugeleitet werden.

Wahlvorschläge 

Vorschläge zur Wahl des Präsidiums müssen ebenfalls bis zum 20.09.2025 über die Bundesgeschäftsstelle schriftlich vorgelegt werden. Sie werden den Mitgliedern, die als Delegierte an der Bundestagung teilnehmen, drei Wochen vorher bekannt gegeben. Vorschlagsberechtigt sind das Präsidium, die Zweigstellen und die Landesverbände. Gültig sind auch Wahlvorschläge, die von mindestens drei Mitgliedern des Präsidiums oder mindestens 25 Mitgliedern schriftlich eingebracht werden. Während der Bundestagung dürfen Wahlvorschläge von dem/der neu gewählten Präsidenten/in, von drei Mitgliedern des Präsidiums oder von mindestens 25 der vertretenen Stimmen eingebracht werden.

Das Präsidium der Deutschen Olympischen Gesellschaft e.V.
Frankfurt am Main, Juli 2025