Das Präsidium der Deutschen Olympischen Gesellschaft e.V. lädt satzungsgemäß zur VII. Delegiertenversammlung am Samstag 29. Oktober 2022 in das Haus des deutschen Sports, Raum Arena, Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt a. Main ein. Einlass ab 10 Uhr, Tagungsbeginn 11 Uhr.
Vorl. Tagesordnung (gemäß § 13, Abs. 3 der Satzung)
Begrüßung; Feststellung Anwesenheit und Stimmberechtigung
Festlegung der endgültigen Tagesordnung
Genehmigung des Protokolls der XXVIII. Bundestagung vom 30. Oktober 2021
Bericht des Präsidiums über das abgelaufene Geschäftsjahr & Aussprache
Ehrungen
Jahresabschluss 2021
Bericht der Revisoren und Aussprache
Genehmigung der Haushaltsrechnung und des Prüfberichtes 2021; Entlastung des Präsidiums
Haushaltsvoranschlag 2023, Aussprache und Genehmigung des Haushaltsvoranschlages 2023
Verschiedenes
Die Teilnahmeberechtigung ist durch §13 Abs. 4 der Satzung der Deutschen Olympischen Gesellschaft e.V. geregelt. Die Delegiertenversammlung setzt sich zusammen aus den Delegierten der Mitglieder. Die Delegierten der einzelnen Mitglieder sind die von den DOG-Zweigstellen und Landesverbänden (§19) entsandten Vertreter/Vertreterinnen. Die DOG-Zweigstellen haben je angefangene 10 Mitglieder eine Stimme. Jeder Landesverband hat fünf Stimmen. Eine Stimmübertragung ist nicht möglich. Jedes Mitglied des Präsidiums hat eine Stimme und darf keine weiteren Stimmen vertreten.
Anträge
Anträge zur Delegiertenversammlung sind dem Präsidium spätestens bis zum 24. September 2022 schriftlich über die Bundesgeschäftsstelle, Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt a.M., einzureichen. Anträge kann jedes einzelne Mitglied stellen, darüber hinaus sind das Präsidium, die Landesverbände und die Zweigstellen antragsberechtigt. Die Anträge müssen allen Zweigstellen und Landesverbänden 3 Wochen vor der Delegiertenversammlung zugeleitet werden.
Das Präsidium der Deutschen Olympischen Gesellschaft e.V.
Frankfurt/Main, Juli 2022